Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Reisekosten > 3.0.1 Zeile 69 Praktischer Fall / Reisender
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Anlage N
Ein praktischer Fall zeigt, wie Reisekosten abgerechnet werden:
Hans Muster vertritt als Reisender im Außendienst einen Buchverlag mit Firmensitz in Düsseldorf und bereist den Buchhandel im Raum Nordrhein-Westfalen. Weil Hans Muster nur zu gelegentlichen Buchbesprechungen / Konferenzen den Verlag aufsucht, hat er dort keine erste Tätigkeitsstätte und kann deshalb wegen Auswärtstätigkeit Reisekosten geltend machen.
Laut Fahrtenbuch war Hans Muster im Jahre 20.. an 218 Tagen beruflich unterwegs. Die Gesamtfahrleistung im Jahre 20.. betrug 35.200 km, davon lt. Fahrtenbuch 25.543 km beruflich veranlasste Fahrten. Bei Gesamtkosten für sein privateigenes Fahrzeug von 19.360 € beträgt der durchschnittliche km-Satz (19.360 € : 35.200 km =) 0.55 €. Daraus ergeben sich Fahrtkosten für die beruflich veranlassten Fahrten von insgesamt 25.543 km von (25.543 km x 0.55 € =) 14.048.65 €.
Sein Angestelltenvertrag sieht vor, dass mit seinem Monatsgehalt von 7.500 € alle seine Reisekosten abgegolten sind mit Ausnahme der Fahrtkosten, die der Verlag mit 500 € monatlich = 6.000 € jährlich pauschal bezuschusst.
Seine Reisekosten bestehen aus den Fahrtkosten mit seinem privaten PKW, aus den Verpflegungsmehraufwendungen, den Übernachtungskosten und den Reisenebenkosten
Zusammenstellung
1. Fahrtkosten lt. Zeile 69 | ||
a) Beruflich veranlasste Kilometer lt. Fahrtenbuch | ||
km-Stand lt. Fahrtenbuch 01.01.20.. | 135.601 km | |
km-Stand lt. Fahrtenbuch 31.12.20.. | 170.801 km | |
Gesamtfahrleistung lt. Fahrtenbuch | 35.200 km | |
Privatfahrten lt. Fahrtenbuch | 9.657 km | |
Beruflich veranlasste Fahrten | 25.543 km | |
b) Berechnung des durchschnittlichen Km-Satzes | ||
Gesamte Fahrzeugkosten lt. Aufstellung | 19.360.00 € | |
Gesamtfahrleistung | 35.200 km | |
Durchschnittlicher km-Satz (19.360,00 € : 35.200 km) | 0.55 € | |
Beruflich veranlasste Fahrtkosten 25.543 km x 0.55 € = | 14.048.05 € | 14.048.65 € |
2. Verpflegungsmehraufwendungen lt. Zeile 75 | 3.589.00 € | + 3.589.00 € |
3. Übernachtungskosten Zeile 70 / Zusammenstellung lt. Anlage) | 4.990.00 € | + 4.990.00 € |
4. Reisenebenkosten Zeile 71 / Parkgebühren, Taxifahrten | 3345.95 € | + 345.95 € |
Summe der Reisekosten | 22.973.60 € | |
Abzüglich Arbeitgeber-Erstattungen | - 6.000.00 € | |
Abzugsfähige Reisekosten | 16.973.60 € |
Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: 136 Tage x 14 € + 44 Tage x 14 € + 38 Tage x 28 € = 3.589 €
Hauptvordruck