Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

3.7.0 Mietvorteile aus dem Arbeitsverhältnis / Zeile 6

Anlage N

♦   Mietvorteile aus dem Arbeitsverhältnis

Ist eine mit Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus vom Arbeitgeber für einen seiner Arbeitnehmer errichtete Wohnung dem Arbeitnehmer verbilligt als Dienstwohnung überlassen, führen die Mietpreisbeschränkungen nicht zu einem stpfl. Vorteil des Arbeitnehmers, sind also steuerfrei (§ 3 Nr. 59 EStG).).

♦   Steuerpflichtige Mietvorteile

Mietvorteile bei nicht geförderten Wohnungen sind steuerpflichtig. Bei der Bewertung von Mietvorteilen ist ein Bewertungsabschlag vorzunehmen. Dieser beträgt ein Drittel vom ortsüblichen Mietwert. Die nach Anwendung des Bewertungsabschlags ermittelte Vergleichsmiete ist dann Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Mietvorteile aus dem Arbeitsverhältnis (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG).

  • Freie Unterkunft und Wohnung

Eine vom Arbeitgeber unentgeltlich gewährte Unterkunft (z. B. ein möbliertes Zimmer) ist mit den amtlichen Sachbezugswerten zu bewerten. Das sind 265 € pro Monat (Wert für 2023).

Von der freien Unterkunft z. B. in Form eines möblierten Zimmers ist die freie Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber zu unterscheiden. Eine freie Wohnung ist nicht mit dem Sachbezugswert, sondern mit dem ortsüblichen Mietwert anzusetzen. Als Wohnung in diesem Sinne ist eine in sich geschlossene (abschließbare) Einheit von Räumen, in denen die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich ist. Es müssen eine eigene Wasserversorgung, eine Kochgelegenheit, und eine eigene Toilette vorhanden sein. Andernfalls ist es nur eine Unterkunft, die mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen ist.