Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.0.1 Berechnung der Einkünfte (Schema)

Anlage N

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Einnahmen bestimmen sich nach § 8 EStG, die Werbungskosten nach § 9 EStG. 

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berechnet das Finanzamt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach folgendem Schema:

Bruttoarbeitslohn* (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) ..... €  
- Werbungskosten, mindestens Pauschbetrag 1.230 € (§ 9a EStG 2023) ..... €  
Verbleiben ..... € > ..... €
Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ..... €  
- Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 Satz 3 EStG) ..... €  
- Werbungskosten, mindestens Pauschbetrag 102 € (§ 9a EStG   ..... €  
Verbleiben ..... € > ..... €
Summe = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit    ..... €

   *Ohne Versorgungsbezüge