Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > 1.6.0 Schematische Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Die Berechnung der Einkünfte wird vom Finanzamt vorgenommen. Sehen Sie selbst, wie das Finanzamt dabei vorzugehen hat:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Einnahmen ergeben sich aus den Angaben zum Arbeitslohn lt. 4 - 29 und die Werbungskosten aus den Angaben lt. Zeile 30 bis 45.
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berechnet das Finanzamt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach folgendem Schema:
Bruttoarbeitslohn* (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) | ..... € | |
- Werbungskosten, mindestens Pauschbetrag 1.230 € (§ 9a EStG 2023) | ..... € | |
Verbleiben | ..... € | > ..... € |
Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG) | ..... € | |
- Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 Satz 3 EStG) | ..... € | |
- Werbungskosten, mindestens Pauschbetrag 102 € (§ 9a EStG | ..... € | |
Verbleiben | ..... € | > ..... € |
Summe = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | ..... € |
*Ohne Versorgungsbezüge