Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.2.0 Arbeitslosengeld / Hauptvordruck / Zeile 43

Anlage N

Das Arbeitslosengeld I nach dem SGB III ist vom Gesetzgeber steuerfrei gestellt, unterliegt indessen dem Progressionsvorbehalt, deshalb einzutragen in Hauptvordruck Zeile 43 Über das Arbeitslosengeld, (auch Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Kranken- und Mutterschaftsgeld), haben Sie von der Agentur für Arbeit, vom Versicherungsträger oder einer anderen Einrichtung einen Leistungsnachweis erhalten. 

Anders verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (Harzt 4). Hartz 4 – Leistungen sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit und nicht in die Steuersatzberechnung einzubeziehen.

Die ausgezahlten Beträge werden elektronisch von der Agentur für Arbeit an die Steuerverwaltung übermittelt.