Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Steuerfreie Einnahmen > 2.4.0 Steuerfreie Einkommens- und Lohnersatzleistungen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Einkommens- und Lohnersatzleistungen sind zwar abgabenfrei (SGB III, § 3 EStG), unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).
♦ Steuerfreie Einkommensersatzleistungen
Dazu gehören insbesondere das Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld.
Die Beträge werden nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt. Sie sind deshalb auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten, anzugeben im Hauptvordruck Zeile 35.
Es handelt sich um e-Daten, also im Regelfall keine Eintragungen vornehmen.
Hauptvordruck
♦ Steuerfreie Lohnersatzleistungen
Lohnersatzleistungen werden vom Arbeitgeber ausgezahlt. Sie werden deshalb in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 23 ausgewiesen.
Im Regelfall sind in der Anlage N keine Eintragungen vorzunehmen, weil auch diese Daten dem Finanzamt bereits vorliegen.
Anlage N
Progressionsvorbehalt bedeutet: Dem zu versteuernden Einkommen werden die steuerfreien Einkommens- und Lohnersatzleistungen Einnahmen hinzugerechnet. Der sich danach ergebende Steuersatz wird auf das - steuerpflichtige - zu versteuernde Einkommen angewendet (§ 32b EStG).
Die Berechnung wird im Rahmen der Veranlagung vom Finanzamt durchgeführt.