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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung. Sie hat keinen Bezug zu Arbeitseinkünften und wird deshalb nicht besteuert, unterliegt indessen dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und deshalb einzutragen in Zeile 36 des Hauptvordrucks.
Hauptvordruck
Wenn Entscheidungen zum Elterngeld zu treffen sind, sollte man sich vorher beraten lassen.
Ein kurzer Hinweis: Sobald eine Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erfährt - Schwangerschaftstest positiv - wählt der Elternteil, der Elterngeld beziehen will, die Steuerklasse, die ihm den höchsten Nettolohn beschert.