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2.4.1 Zeile 5 Elterngeld

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung. Sie hat keinen Bezug zu Arbeitseinkünften und wird deshalb nicht besteuert, unterliegt indessen dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und deshalb einzutragen in Zeile 36 des Hauptvordrucks. 

 

Hauptvordruck

 

Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr (12 Monate) nach der Geburt. Zwei Monate können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt und dafür beruflich aussetzt. Somit beträgt die Elternzeit 14 Monate (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / BEEG). Das Elterngeld wird von der BfA ausgezahlt und beträgt max. 1.800 € monatlich.

Alleinerziehende bekommen ebenfalls 14 Monate lang Elterngeld. Bei der Beratung, Berechnung und Auszahlung des Elterngeldes treffen den Staat und den Arbeitgeber verschiedene Mitwirkungspflichten.

Der Anspruch wird ergänzt durch das Elterngeld Plus, wonach Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung auch länger als 14 Monate bezogen werden kann (Elternteilzeit).

  • Steuervergünstigungen / Sozialversicherung

Das Elterngeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 67 Buchst. b EStG; es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG.

Die Mitgliedschaft zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 49 Abs. 2 SGB XI), der Bezug des Elterngeldes ist beitragsfrei in der Sozialversicherung (§ 224 Abs. 1 SGB V). Die Anrechnung von Erziehungszeiten zur Rentenversicherung ist in § 56 SGB VI geregelt. § 26 Abs. 2a SGB III bestimmt die gesonderte Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung.

Angaben in der Steuererklärung erübrigen sich, weil eDaten .

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  • Was tun, wenn beide Eltern berufstätig sind?

Sobald eine Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erfährt - Schwangerschaftstest positiv -  wählt der Elternteil, der Elterngeld beziehen will, die Steuerklasse, die ihm den höchsten Nettolohn beschert. Denn das Elterngeld ist umso höher, je mehr jemand netto vor der Geburt verdient hat. Es kann somit ein Wechsel der Steuerklassenkombination von 4 / 4 nach 3 / 5 angebracht sein. Der Elternteil, der Elterngeld beziehen will, erhält Steuerklasse 3. Dort sind die meisten Steuervergünstigungen versammelt und damit verbunden das höchste Nettogehalt.   

Wichtiger Hinweis: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die 12 Monate vor dem Monat der Geburt am längsten gegolten hat, also mehr als ein halbes Jahr. Deshalb empfiehlt es sich, den Wechsel der Steuerklasse mehr als 6 Monate, also mindestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes,  zu beantragen. Es ist zu beachten, dass der Steuerklassenwechsel erst ab dem Folgemonat der Antragstellung wirksam wird.

  • Beispiel: Elterngeld für die Mutter

Die Arbeitnehmerin erfährt von ihrer Schwangerschaft im September 2022, der prognostizierte Geburtstermin ist der 29. Mai 2023. Sechs Wochen vorher, am 18. April 2023, beginnt der Mutterschutz. Für das Elterngeld zählt also der Nettolohn von September 2022 bis März 2023, denn die Mutterschutzmonate werden ausgeklammert.

Um das höhere Elterngeld auf der Basis der Steuerklasse 3 zu erhalten muss die Arbeitnehmerin sechs Kalendermonate, also ab Oktober 2022 bis März 2023, Lohn in dieser Steuerklasse bezogen haben. Das gelingt aber nur, wenn der Steuerklassenwechsel im September 2022 mit Wirkung ab Oktober 2022 vollzogen wird.  

Guter Rat: Die arbeitsrechtlichen Regelungen zum Elterngeld sind kompliziert. Eltern sollten sich also, bevor sie Entscheidungen zum Elterngeld treffen, sich vorher beraten lassen.