Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.4.1 Elterngeld

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung. Sie hat keinen Bezug zu Arbeitseinkünften und wird deshalb nicht besteuert, unterliegt indessen dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und deshalb einzutragen in Zeile 36 des Hauptvordrucks. 

 

Hauptvordruck

 Wenn Entscheidungen zum Elterngeld zu treffen sind, sollte man sich vorher beraten lassen.

Ein kurzer Hinweis: Sobald eine Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erfährt - Schwangerschaftstest positiv -  wählt der Elternteil, der Elterngeld beziehen will, die Steuerklasse, die ihm den höchsten Nettolohn beschert.