Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.3.1 Unentgeltlich und steuerfrei: Das Aufladen von E-Autos während der Arbeitszeit

Anlage N

Steuerfrei ist das unentgeltliche oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- und Hybridelektroautos der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an der Ladestation des Arbeitgebers, auch für privat genutzte Fahrzeuge. 

Ebenfalls steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 46 EStG).