Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Steuerfreier Arbeitslohn > 2.5.0 Zeile 5 Trennungsgelder
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Die Vergütungen / Trennungsgelder, die Ihnen Ihr Arbeitgeber für eine doppelte Haushaltsführung zahlt, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG).
Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung liegen vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen neben Ihrer eigentlichen Wohnung eine "Zweitwohnung" in der Nähe Ihrer Arbeitsstelle unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Als Werbungskosten sind abzugsfähig Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung und die Kosten der Unterkunft bis mtl. 1.000 €.
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