Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > Arbeitslohn: Steuerfrei / steuerpflichtig? > 2.7.5 Heiratsbeihilfen / Geburtsbeihilfen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Die Befreiungsvorschrift für Heiratsbeihilfen und Geburtsbeihilfen ist aufgehoben.
Für den Arbeitgeber besteht aber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer zu diesen Anlässen und zur Gratulation ein Präsent / Sachgeschenk zukommen lassen, als Aufmerksamkeit jeweils steuerfrei bis 60 €. Ein Geldgeschenk wäre immer steuerpflichtig.
? Aufmerksamkeiten: Begriff eingeben + Suchen antippen.