Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.7.5 Heiratsbeihilfen / Geburtsbeihilfen

Anlage N

Die Befreiungsvorschrift für Heiratsbeihilfen und Geburtsbeihilfen ist aufgehoben.

Für den Arbeitgeber besteht aber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer zu diesen Anlässen und zur Gratulation ein Präsent / Sachgeschenk zukommen lassen, als Aufmerksamkeit jeweils steuerfrei bis 60 €. Ein Geldgeschenk wäre immer steuerpflichtig.

? Aufmerksamkeiten: Begriff eingeben + Suchen antippen.