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2.3.1 Zeile 5 ElektromobilitätZuletzt aktualisiert: 28. Februar 2024Anlage N Steuerfrei ist das unentgeltliche oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- und Hybridelektroautos der Arbeitnehmer an der Ladestation des Arbeitgebers, auch für privat genutzte Fahrzeuge (§ 3 Nr. 46 EStG). Zurück Weiter