Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Steuerfreier Arbeitslohn > 1.3.1 Steuerfrei: Das unentgeltliche Aufladen von E-Autos während der Arbeitszeit
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Steuerfrei ist das unentgeltliche oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- und Hybridelektroautos der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an der Ladestation des Arbeitgebers, auch für privat genutzte Fahrzeuge.
Ebenfalls steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 46 EStG).