2.2.4 Elektromobilität, Aufladen beim Arbeitgeber Zeile 6
Anlage N
Steuerfrei ist das unentgeltliche oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- und Hybridelektroautos der Arbeitnehmer an der Ladestation des Arbeitgebers, auch für privat genutzte Fahrzeuge (§ 3 Nr. 46 EStG).