Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.1.4 Zeile 5 Deutschlandticket, Tankkarte

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Das Deutschlandticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr (zum Beispiel IC, EC, ICE sowie RE-Linien der DB Fernverkehr AG), private Anbieter wie FlixTrain oder FlixBus sowie Fahrten in der ersten Klasse

Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist die Steuer- und Beitragsfreiheit auf den Ticketpreis von 49 € begrenzt, so dass der übersteigende Betrag steuer- und beitragspflichtig abgerechnet.

Mit der Einführung des Deutschlandtickets wird der Zuschuss des Arbeitgebers in einen steuer- und sozialversicherungsfreien Teil bis 49 € mtl. und einen steuer- und sozial-versicherungspflichtigen Teil aufzuteilen. Denn nur bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten der Fahrtkarten darf eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung vorgenommen werden (§ 9 Abs. 2 EStG)

♦   Supertipp / optimale Regelung: Der Arbeitgeber kann Fahrtkostenzuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leisten und diese mit 15 % bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal besteuern (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Zusätzlich kann er Sachbezüge in Form von Tankkarten oder Benzingutscheinen herausgeben. Diese Sachbezüge bleiben steuerlich bis zur Höhe der 50 € - Freigrenze steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Beispiel: Beträgt die Entfernungspauschale im Jahr 2.400 €, kann der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss von 200 € zahlen und diesen mit 15 % pauschal besteuern. Außerdem kann er 50 € pro Monat Benzingeld zahlen. Somit erhält der Arbeitnehmer mtl. 250 € Fahrgeld, das er nicht versteuern muss. Lediglich der Barzuschuss von 200 € im Monat wird auf die Entfernungspauschale angerechnet.