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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Jubiläumsgeschenke sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es sich um ein Arbeitnehmerjubiläum oder um ein Firmenjubiläum handelt. Wenn es sich indessen um eine größere Zuwendung für die Arbeit mehrerer Jahre handelt, sind sie nach § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG steuerbegünstigt durch die sog. Fünftelregelung. Die Berechnung zur Fünftelregelung wird vom Finanzamt vorgenommen.
Die Fünftelregelung hat quasi die Wirkung einer teilweisen Steuerbefreiung. Bei Anwendung der Fünftelregelung wird der Wert des Jubiläumsgeschenks dem Jahresbruttolohn nur mit einem Fünftel hinzugerechnet. Die Steuer auf das Fünftel ist dann zu verfünffachen.
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Tipp 50 € steuerfrei
Jubiläumsgeschenke sind steuerpflichtig. Wenn es sich indessen um ein Sachgeschenk handelt, dessen Wert unterhalb von 50 € pro Monat liegt, ist dieses steuerfrei (50 €-Freigrenze / § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Beispiel: Anlässlich eines Arbeitnehmer-Jubiläums erhält der Arbeitnehmer neben einer Geldzuwendung von 400 € einige Flaschen Wein im Geschenkkarton im Wert von 50 €.
Die Geldzuwendung ist steuerpflichtig, das Weingeschenk indessen nicht. Es handelt sich um eine Sachzuwendung, die im Rahmen der 50 €-Freigrenze liegt.
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