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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Jubiläumsgeschenke sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es sich um ein Arbeitnehmerjubiläum oder um ein Firmenjubiläum handelt. Da sie aber in der Regel eine Zuwendung für die Arbeit mehrerer Jahre darstellen, sind sie nach § 34 EStG steuerbegünstigt durch die sog. Fünftelregelung.
Die Fünftelregelung hat quasi die Wirkung einer teilweisen Steuerbefreiung. Bei Anwendung der Fünftelregelung wird die Abfindung dem Jahresbruttolohn nur mit einem Fünftel hinzugerechnet. Die Steuer auf das Fünftel ist dann zu verfünffachen.
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♦ Arbeitnehmerjubiläum / feierliche Ehrung
Sachbezüge im Rahmen einer Betriebsveranstaltung / eines Betriebsausflugs sind bis 110 € steuerfrei (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Eine Feier zur Ehrung eines einzelnen Jubilars ist zwar keine Betriebsveranstaltung. Gleichwohl gehören Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass eines 10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50- oder 60-jährigen Arbeitnehmerjubiläums nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen pro Jubilar nicht mehr als 110 € betragen (R 19.3 Abs. 2 LStR).
Tipp Geringfügigkeiten steuerfrei
Nicht alle Jubiläumsgeschenke sind indessen steuerpflichtig. Was an Geringfügigkeiten zugewendet wird, ist steuerfrei.
Beispiel: Anlässlich eines Firmenjubiläums erhält jeder Arbeitnehmer neben einer Geldzuwendung von 400 € einige Flaschen Wein im Geschenkkarton im Wert von 50 €.
Die Geldzuwendung ist steuerpflichtig, das Weingeschenk indessen nicht. Sachzuwendungen, die keine Aufmerksamkeiten sind, sind als Geringfügigkeiten bis zu 50 € pro Monat (Wert ab 1.1.2022) steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
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