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2.3.5 Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgelder Zeile 6Zuletzt aktualisiert: 09. März 2022Anlage N Vom Arbeitgeber erstattete Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgelder sind insoweit steuerfrei, als keine höheren Beträge erstattet werden, die beim Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzbar wären (§ 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG). ? Reisekosten: Begriff eingeben + Suchen antippen Zurück Weiter