Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

3.5.0 Zeile 5 Werkzeuggeld

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Verwendet der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit im Unternehmen des Arbeitgebers eigene Werkzeuge und Kleingeräte, so können die dafür anfallenden Aufwendungen dem Arbeitnehmer als Werkzeuggeld vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden (§ 3 Nr. 30 EStG). 

Werkzeuggeld darf nur für handwerkliches Arbeitsgerät gezahlt werden.  Musikinstrumente gehören nicht dazu. Was steuerfrei ist, ist auch von der Sozialversicherung befreit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV).

Der Arbeitgeber ist im Prinzip arbeitsrechtlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Ausübung seiner Arbeit erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Es kann indessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer  vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer für seine Arbeitsmittel (Handwerkszeug z. B. Messer des Fleischers) selbst zu sorgen hat. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer dann ein Werkzeuggeld.