Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Weitere Werbungskosten > 2.1.6 Zeile 64 - 67 - Umzugskosten / Praktischer Fall
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
♦ Umzugskosten - Praktischer Fall
Ein Arbeitnehmer hat aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Hannover nach Köln verlegt. Der Arbeitnehmer ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Die Umzugskosten haben insgesamt 6.476 € betragen. Ein Zusammenstellung der Umzugskosten fügt er der Steuererklärung bei. Im Hauptvordruck trägt er in Zeile 37 Kennziffer 175 eine 1 ein und weist damit auf die beigefügte Aufstellung der Umzugskosten hin.
Anlage N
Hauptvordruck
Anlage zur Einkommensteuererklärung
An Finanzamt X-Stadt
Für meinen beruflich veranlassten Umzug mache ich als Werbungskosten geltend:
Umzug am 10.09.. von Hannover nach Köln
Spedition Schnell | 1.733.00 € |
Kartonagen | 45.00 € |
Transportversicherung | 99.00 € |
Reisekosten zur Vorbereitung des Umzugs 02.05.; 09.05.; 16.05.;3.05.; 06.06. Fahrtkosten (max. 2 Fahrten hin und zurück) 660 km × 2 Fahrten × 0,30 € |
396.00 € |
Verpflegungsmehraufwand × 2 Tage × 12 € = | 24.00 € |
Fahrtkosten am Umzugstag 330 km x 0.30 € | 99.00 € |
Verpflegungsmehraufwendungen am Umzugstag (2 Pers., 2 Tage) | 96.00 € |
Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG) | 2.656.00 € |
Häufigkeitszuschlag 50 % der Pauschvergütung: 2. Umzug innerhalb der letzten 5 Jahre | 1.328.00 € |
Summe der Umzugskosten | 6.476.00 € |
♦ Erläuterungen
B. Sonstige Umzugskosten
Hinsichtlich der sonstigen Umzugskosten besteht ein Wahlrecht zwischen Einzelnachweis und Pauschale
1. Einzelnachweis)
Werden höhere Umzugskosten im Einzelnen nachgewiesen, ist insgesamt zu prüfen, ob und inwieweit die Aufwendungen Werbungskosten oder nicht abziehbare Kosten der Lebensführung sind, z. B. bei Aufwendungen für die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen. Anstelle der in § 10 BUKG pauschal erfassten Umzugskosten können auch die im Einzelfall nachgewiesenen höheren Umzugskosten als Werbungskosten abgezogen werden.
2. Pauschale für sonstige Umzugsauslagen
Für sonstige Umzugskostenauslagen sieht das BUKG eine Pauschale vor, der neben den übrigen und nachgewiesenen Umzugskosten (z. B. für Spedition, Fahrtkosten) zu gewähren ist. Die Pauschale wird gemäß nachstehender Übersicht in unregelmäßigen Abständen den gestiegenen Kosten angepasst.
Werte ab 1.4.2022
Berechtigter = 886 €, andere Personen = 590 €
Maßgebend ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Den Zuschlag für andere Personen gibt es für jede in § 6 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person (so z. B. für den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner, ledige Kinder, Stief- und Pflegekinder, die nicht ledigen Kinder und Verwandte bis zum vierten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad und Pflegeeltern, wenn der Berechtigte diesen Personen aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt gewährt, sowie Hausangestellte und solche Personen, deren Hilfe der Berechtigte aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend bedarf.
3. Häufigkeitszuschlag zur Pauschvergütung
Ist innerhalb der letzten fünf Jahre ein Umzug vorausgegangen, wird die pauschale Vergütung um 50 % erhöht.
Wird Hausrat beim Umzug beschädigt, setzen Sie die Wiederbeschaffungskosten ab, falls Sie nicht versichert waren.
Gut zu wissen: Der Umzug gilt erst als abgeschlossen, wenn die ganze Familie nachgezogen ist. Bis dahin sind weitere Umzugskosten abzugsfähig.
Tipp Handgeld an befreundete Umzugshelfer
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind, können Sie alle Ausgaben als Werbungskosten absetzen, auch Ausgaben an befreundete Umzugshelfer. Diese Auslagen sind Beförderungsauslagen i. S. des § 6 BUKG.
Schwieriger ist die Frage, ob Ihre befreundeten Umzugshelfer das Handgeld versteuern müssen. Steuerpflichtig sind nur Einkünfte, die in eine der sieben Einkunftsarten einzuordnen sind. Umzugshelfer betreiben ein gewerbliches Unternehmen, aber nur, wenn sie >>nachhaltig<< tätig sind, d. h. mit Wiederholungsabsicht diese Tätigkeit ausüben. Wenn es an dieser Absicht mangelt, wenn es sich also um eine einmalige Betätigung handelt, braucht das Handgeld nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden. Man spricht in diesem Fall von einer nicht steuerbaren Einnahme.