Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 19 Steuerstrafverfahren > 2.0.1 Die kleine Steufa / Flankenschutzfahnder
Steuern? Mach ich selbst.
Verfahrensrecht / Strafprozessordnung (Steuer)
Zusammenfassung / Begriff
Die Finanzämter werden bei der Bearbeitung einfacher Fälle von einem Flankenschutzfahnder unterstützt.
Dies geschieht im Rahmen des sog. Risikomanagement-Systems zusammen mit dem sog. Sachverhaltsermittler im Finanzamt. Flankenschutzfahnder sind Steuerfahndungsbeamte, die personell zu einer bestimmten Steuerfahndungsstelle gehören, aber ausschließlich Fälle eines bestimmten Finanzamts bearbeiten.
Zur Bearbeitung der Veranlagungsfälle sei gesagt: Die stereotypischen Fälle werden ohne nähere Prüfung programmgesteuert abgewickelt. Nicht stereotypische Fälle werden indessen nach bestimmten Kriterien herausgepickt und personell überprüft.
Die Überprüfung dieser Fälle übernehmen zunächst einzelne Sachverhaltsermittler. Deren Aufgabe ist, die Veranlagungsbezirke bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in risikogeneigten Bereichen zu unterstützen. Dies kann z. B. durch Ermittlungen vor Ort durch Hausbesuche (§§ 98, 99 AO) oder im Innendienst durch Auswertung von Kontrollmitteilungen, Kontenabfragen, Internetrecherchen, Auskunftsersuchen oder Buchführungsauswertungen geschehen.
Bei einem Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung können die Sachverhaltsermittler den „Flankenschutzfahnder“ im Finanzamt hinzuziehen (§ 152 Abs. 2 StPO). Der Flankenschutzfahnder arbeitet als „Kleine Steufa“ mit dem Sachverhaltsermittler unter einem Dach, vielfach sogar in ein und demselben Arbeitszimmer.