Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 08 Anlage HaushaltsnAufwendg > 2.3.0 Zeile 5 Selbständige Dienstleistungen im Privathaushalt
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Füllen Sie daher bitte in den Zeilen 6 bis 8 die beiden Spalten „Rechnungsbeträge (bei Eintragung in Zeile 10 nur anteilig)“ und „darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer“ aus.
Wenn Sie keinen Arbeitnehmer beschäftigen, dafür aber einen Fachbetrieb für Leistungen im Haushalt beauftragen, z. B. für Hausreinigung / Fenster putzen, Kinderbetreuung, Zubereiten von Mahlzeiten, Winterdienste, Botengänge, Putzen, Gartenarbeit, Umzug, Wach- und Schließdienste, können Sie eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € beanspruchen.
Beispiel:
Ein Steuerzahler hat einen Hausservice beauftragt, einmal in der Woche das Haus zu reinigen, in bestimmten Abständen die Fenster zu putzen, Hecken schneiden, Rasen mähen, auch Winterdienste auszuführen. Die Aufwendungen im Kalenderjahr haben einschließlich Umsatzsteuer betragen 15.364 €
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Steuerbonus 20 % von 15.351 € = 3.071 €.
Der Höchstbetrag von 4.000 € für Aufwendungen bis zu 20.000 € gilt für die gesamten unter Zeile 5 aufgeführten haushaltsnahen Aufwendungen.