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2.0.0 Z E I L E für Z E I L E durch das Formular

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Für Ihre haushaltsnahen Aufwendungen / Steuerermäßigungen nach § 35a EStG füllen Sie je nach Bedarf die Anlage aus. 

♦   In die Anlage sind einzutragen: 

Steuerermäßigung für Aufwendungen Zeile
1. Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs –  4
2. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen 5
3. Handwerkerleistungen 6-9
  • Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs – Zeile 4

Beschäftigen Sie als eine Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs im eigenen Haushalt, müssen Sie am sog.  Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale teilnehmen. Tragen Sie Ihre gesamten Aufwendungen (Lohn und alle an die Minijob-Zentrale abgeführten Beiträge) sowie die Art der Tätigkeit (z. B. Haushaltshilfe, Küchenhilfe, Kinderfrau / Kindermann) ein. Am Jahresende erhalten Sie von der Minijob-Zentrale Bescheinigung über die Aufwendungen zur Vorlage beim Finanzamt. Die Bescheinigung ist nur dem Finanzamt einzureichen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen Zeile 5

Zu unterscheiden sind:

  1. Anstellung im Rahmen eines regulären Arbeitsdienstverhältnisses, bei dem Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen von einem Fachbetrieb z. B. die Reinigung Ihrer Wohnung, Gartenarbeiten, privater Umzug. Die Aufwendungen sind - ohne Material - (nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten und Umsatzsteuer) einzutragen.
  3. Pflege- und Betreuungsleistungen (Grundpflege) in einem Heim, bei Ihnen zu Hause oder im Haushalt der zu pflegenden Person erbracht werden oder in einem Heim. Im Falle der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) sind die Aufwendungen vorrangig als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
  • Handwerkerleistungen Zeile 6-9

Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (ohne Materialkosten, also nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten und Umsatzsteuer) i. Z. m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung oder im Heim). Dazu gehören sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z. B. auch die Reparatur von Haushaltsgeräten vor Ort oder die Wartung der Heizung sowie die Kosten für den Schornsteinfeger. In einem bereits vorhandenen Haushalt sind auch Aufwendungen für einen nachträglichen Anbau oder den Dachgeschossausbau begünstigt.