Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 08 Anlage HaushaltsnAufwendg > 2.0.0 Z E I L E für Z E I L E durch das Formular
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Mit ELSTER füllen Sie die Steuerformulare direkt am Bildschirm aus. Also kein Steuer-Interview im Frage- Antwort-Stil, sondern nach der Formular-Methode, wobei ELSTER Ihre Angaben auf Plausibilität überprüft.
Die Steuerformulare werden Zeile für Zeile durchgegangen. Aus praktischen Gründen verwenden wir für Eintragungsbeispiele die Papierformulare.
Benutzerhinweis
H E L F E R I N S T E U E R S A C H E N enthält genaue Anweisungen zum Ausfüllen der Formulare, ob per Hand oder am Bildschirm. Während Sie am Bildschirm das Steuerformular ausfüllen, können Sie - einen Click mit der Maustaste entfernt - im HELFER IN STEUERSACHEN nachlesen, was Sie zu der jeweiligen Formularzeile wissen müssen.
♦ In die Anlage sind einzutragen:
Steuerermäßigung für Aufwendungen | Zeile |
1. Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs – | 4 |
2. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen | 5 |
3. Handwerkerleistungen | 6-9 |
Beschäftigen Sie als eine Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs im eigenen Haushalt, müssen Sie am sog. Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale teilnehmen. Tragen Sie Ihre gesamten Aufwendungen (Lohn und alle an die Minijob-Zentrale abgeführten Beiträge) sowie die Art der Tätigkeit (z. B. Haushaltshilfe, Küchenhilfe, Kinderfrau / Kindermann) ein. Am Jahresende erhalten Sie von der Minijob-Zentrale Bescheinigung über die Aufwendungen zur Vorlage beim Finanzamt. Die Bescheinigung ist nur dem Finanzamt einzureichen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Zu unterscheiden sind:
Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (ohne Materialkosten, also nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten und Umsatzsteuer) i. Z. m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung oder im Heim). Dazu gehören sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z. B. auch die Reparatur von Haushaltsgeräten vor Ort oder die Wartung der Heizung sowie die Kosten für den Schornsteinfeger. In einem bereits vorhandenen Haushalt sind auch Aufwendungen für einen nachträglichen Anbau oder den Dachgeschossausbau begünstigt.