Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 09 Anlage Sonstiges / Spenden, Verluste > 2.2.0 Zeile 16 Spendenvortrag
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Sonstiges
Einleitung
Wurde für Sie oder für Ihren Ehepartner zum 31.12. ein verbleibender Spendenvortrag förmlich festgestellt, tragen Sie bitte in Zeile 16 den Wert „1“ ein. Der Spendenvortrag wird dann vom Finanzamt berücksichtigt.
Mit dem Spendenvortrag hat es folgende Bewandtnis:
Wenn Sie Spenden über den abzugsfähigen Höchstbetrag hinaus geleistet haben, wird Ihnen der ungenutzte Teil vom Finanzamt in einem besonderen Bescheid mitgeteilt. Sie können den ungenutzten Teil dann im nächsten Jahr als Spendenvortrag in Zeile 16 erneut geltend machen (§ 10b Abs. 1 Satz 9 EStG).
Wurde für Sie ein verbleibender Spendenabzug festgestellt, wird dieser zwar automatisch vom Finanzamt im nächsten Jahr berücksichtigt. Allerdings ist Ihr Einverständnis erforderlich. Dieses erklären Sie, indem Sie in der Anlage Sonstiges in Zeile 16 im Kästchen eine 1 eintragen.
Anlage Sonstiges