Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 Zeile 4-22 A u s f ü l l e n der A n l a g e S o n s t i g e s

Anlage Sonstiges

Mit ELSTER füllen Sie die Steuerformulare direkt am Bildschirm aus. Also kein Steuer-Interview im Frage- Antwort-Stil, sondern nach der Formular-Methode, wobei ELSTER Ihre Angaben auf Plausibilität überprüft.

Die Steuerformulare werden Zeile für Zeile durchgegangen. Aus praktischen Gründen verwenden wir für Eintragungsbeispiele die Papierformulare.

 

Benutzerhinweis

H E L F E R   I N   S T E U E R S A C H E N enthält genaue Anweisungen zum Ausfüllen der Formulare, ob per Hand oder am Bildschirm. Während Sie am Bildschirm das Steuerformular ausfüllen, können Sie - einen Click mit der Maustaste entfernt - im HELFER IN STEUERSACHEN nachlesen, was Sie zu der jeweiligen Formularzeile wissen müssen.

Der Titel "Sonstiges" lässt vermuten: Wichtige Eintragungen werden hier wohl nicht vorzunehmen sein, zumindest einige nicht. 

Eine Ausnahme davon bilden indessen die möglichen Eintragungen in  

  1. Zeile 6 / Spendenvortrag
  2. Zeile 7 / Verlustabzug
  3. Zeile 11 / zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehepartnern

Spendenvortrag (Zeile 6)

Überschreiten die geltend gemachten Spenden die Höchstgrenze, wird der übersteigende Betrag ähnlich wie beim Verlustabzug nach § 10d EStG förmlich festgestellt, dem Steuerzahler im Bescheid mitgeteilt und im nächsten Jahr berücksichtigt (§ 10b Abs. 1 Satz 9 EStG). Dazu ist Zeile 6 Anlage Sonstiges auszufüllen.

Wurde für Sie oder für Ihren Ehepartner zum 31.12. des Vorjahres ein solcher verbleibender Spendenvortrag förmlich festgestellt, tragen Sie bitte für das laufende Jahr in in der Anlage Sonstiges Zeile 6 den Wert „1“ ein. Der Spendenvortrag des Vorjahres wird dann vom Finanzamt berücksichtigt.

♦   Verlustabzug (Zeile 7-8)

Ergibt sich bei Ihrer aktuellen Einkommensteuerveranlagung ein Verlust, der nicht mit positiven Einkünften ausgeglichen werden konnte (§ 2 Abs. 3 EStG), wird vom Finanzamt der Verlust in das Vorjahr zurückgetragen und berücksichtigt. Sie erhalten darüber einen besonderen Bescheid.     Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich. 

  • Begrenzung des Verlustabzugs

Vom Verlustrücktrag in das Vorjahr kann abgesehen werden. Falls Sie vom Verlustrücktrag absehen möchten, tragen Sie bitte in Zeile 8 eine "1" ein. Die Verluste sollen dann nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden.

  • Festgestellter Verlustvortrag 

Wurde für Sie oder für Ihren Ehepartner zum 31.12. des Vorjahres ein verbleibender Verlustvortrag förmlich festgestellt, tragen Sie bitte in Zeile 7 den Wert „1“ ein. Der Verlustvortrag wird dann vom Finanzamt berücksichtigt.

Anlage Sonstiges Papierformular

Soll von einem Verlustrücktrag in eines der beiden Vorjahre abgesehen werden, tragen Sie in Zeile 8 Kennzahl 802 eine "1" ein. 

Die Anlage Sonstiges können Sie mit MEIN ELSTER® direkt am Bildschirm ausfüllen und zusammen mit dem Hauptvordruck versenden.