Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 09 Anlage Sonstiges / Spenden, Verluste > 2.0.0 Zeile 4 - 22 AUSFÜLLEN der A n l a g e
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Sonstiges
♦ So füllen die Anlage Sonstiges aus
Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus.
Daten für die mit gekennzeichneten Zeilen liegen Ihrem Finanzamt im Regelfall vor. Eintragungen sind insoweit nicht erforderlich. Änderungen der Texte sind nicht zulässig. Vollständige Angaben müssen Sie auch dann vornehmen, wenn Ihr Finanzamt Ihnen einen Freibetrag für den Steuerabzug vom Arbeitslohn gewährt hat.
Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie die Angaben bitte in einer gesonderten Aufstellung.
Tragen Sie bitte alle Beträge in Euro ein.
Es sei denn, die Vordrucke sehen ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vor.
Reichen Sie die Belege zu Ihrer Einkommensteuererklärung bitte nur ein, wenn in den Vordrucken und / oder Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird oder Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert wer den (Belegvorhaltepflicht). Bitte übermitteln Sie Belege und andere Dokumente zur Steuererklärung möglichst elektronisch (Belegnachreichung zur Steuererklärung). Dies ist sowohl über Mein ELSTER ( www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich. Falls Sie Ihrem Finanzamt Belege in Papierform über mitteln möchten, reichen Sie bitte ausschließlich Kopien ein. Bitte übersenden Sie keine Originalbelege.
Ihr Steuerbescheid soll nicht Ihnen, sondern einer an deren Person zugesandt werden? Dann nutzen Sie bitte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a der Abgabenordnung). Die Verwaltung Ihrer Vollmachten ist sowohl über Mein ELSTER ( www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich. Empfang Ihres Steuerbescheids Sofern Sie eine gesonderte Empfangsvollmacht in Papierform zu Ihrer Steuererklärung erteilen möchten, dann reichen Sie bitte diese Empfangsvollmacht ein und tragen in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A eine „1“ ein.
Der Titel "Sonstiges" lässt vermuten: Wichtige Eintragungen werden hier wohl nicht vorzunehmen sein, zumindest einige nicht.
Eine Ausnahme davon bilden indessen die möglichen Eintragungen in
Spendenvortrag (Zeile 6)
Überschreiten die geltend gemachten Spenden die Höchstgrenze, wird der übersteigende Betrag ähnlich wie beim Verlustabzug nach § 10d EStG förmlich festgestellt, dem Steuerzahler im Bescheid mitgeteilt und im nächsten Jahr berücksichtigt (§ 10b Abs. 1 Satz 9 EStG). Dazu ist Zeile 6 Anlage Sonstiges auszufüllen.
Wurde für Sie oder für Ihren Ehepartner zum 31.12. des Vorjahres ein solcher verbleibender Spendenvortrag förmlich festgestellt, tragen Sie bitte für das laufende Jahr in in der Anlage Sonstiges Zeile 6 den Wert „1“ ein. Der Spendenvortrag des Vorjahres wird dann vom Finanzamt berücksichtigt.
♦ Verlustabzug (Zeile 7-8)
Ergibt sich bei Ihrer aktuellen Einkommensteuerveranlagung ein Verlust, der nicht mit positiven Einkünften ausgeglichen werden konnte (§ 2 Abs. 3 EStG), wird vom Finanzamt der Verlust in das Vorjahr zurückgetragen und berücksichtigt. Sie erhalten darüber einen besonderen Bescheid. Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich.
Vom Verlustrücktrag in das Vorjahr kann abgesehen werden. Falls Sie vom Verlustrücktrag absehen möchten, tragen Sie bitte in Zeile 8 eine "1" ein. Die Verluste sollen dann nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden.
Wurde für Sie oder für Ihren Ehepartner zum 31.12. des Vorjahres ein verbleibender Verlustvortrag förmlich festgestellt, tragen Sie bitte in Zeile 7 den Wert „1“ ein. Der Verlustvortrag wird dann vom Finanzamt berücksichtigt.
Anlage Sonstiges Papierformular
Soll von einem Verlustrücktrag in eines der beiden Vorjahre abgesehen werden, tragen Sie in Zeile 8 Kennzahl 802 eine "1" ein.
Die Anlage Sonstiges können Sie mit MEIN ELSTER® direkt am Bildschirm ausfüllen und zusammen mit dem Hauptvordruck versenden.
Benutzerhinweis
H E L F E R I N S T E U E R S A C H E N enthält genaue Anweisungen zum Ausfüllen der Formulare, ob per Hand oder am Bildschirm. Während Sie am Bildschirm das Steuerformular ausfüllen, können Sie - einen Click mit der Maustaste entfernt - im HELFER IN STEUERSACHEN nachlesen, was Sie zu der jeweiligen Formularzeile wissen müssen.