Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 AUSFÜLLEN der Anlage Sonstiges

Anlage Sonstiges

♦   So füllen die Anlage Sonstiges aus

  • Weiße Felder:

Füllen Sie nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus.

  • e-Daten 

Daten für die mit gekennzeichneten Zeilen liegen Ihrem Finanzamt im Regelfall vor. Eintragungen sind insoweit nicht erforderlich. Änderungen der Texte sind nicht zulässig. Vollständige Angaben müssen Sie auch dann vornehmen, wenn Ihr Finanzamt Ihnen einen Freibetrag für den Steuerabzug vom Arbeitslohn gewährt hat.

  • Gesonderte Aufstellung  

Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie die Angaben bitte in einer gesonderten Aufstellung.

  • Nur volle € - Beträge 

Tragen Sie bitte alle Beträge in Euro ein.

  • Auf- oder abrunden  

Es sei denn, die Vordrucke sehen ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vor.

  • Belege: 

Reichen Sie die Belege zu Ihrer Einkommensteuererklärung nur ein, wenn in den Vordrucken und / oder Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird oder Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert wer den (Belegvorhaltepflicht). Übermitteln Sie Belege und andere Dokumente zur Steuererklärung möglichst elektronisch (Belegnachreichung zur Steuererklärung). Dies ist sowohl über Mein ELSTER ( www.elster.de) als auch über Software  anderer Anbieter möglich. Falls Sie Ihrem Finanzamt Belege in Papierform über mitteln möchten, reichen Sie ausschließlich Kopien ein. Übersenden Sie keine Originalbelege.